Hallo zusammen!
Ich hab heute meine Abfindungserklärung der privaten Unfallversicherung bekommen. Darin wurde meine Invalidität nach einer distalen Radiusfraktur mit 7,5% des ARMwertes berechnet. Jetzt zu meiner Frage: Da ich keine bleibenden Schäden am Arm habe, sondern lediglich an der Hand, vor allem bei Beugung und Streckung des Handgelenks, hätte nicht der Wert der Hand berechnet werden sollen? Mit ist schon bewusst, dass eine distale Radiusfraktur am Arm auftritt, aber meine Bewegungseinschränkung betrifft meiner Meinung nach meine Hand.
Meine prozentuelle Invalidität wäre, für die Hand berechnet, natürlich höher, und die Abfindung vermutlich auch höher obwohl die Hand nur mit 65% und der Arm mit 85% versichert sind.
Hab jetzt im Internet auch von einigen Fällen gelesen, in denen Patienten diese Einstufung angefochten haben und ihnen gerichtlich recht gegeben wurde. Aber die Frage ist: Wie wahrscheinlich ist das? Bzw. was wäre, wenn mir ein privater Gutachter bestätigt, dass nur meine Hand betroffen ist und damit dem Gutachter der Versicherung widersprechen würde? Oder ist das sowieso eher unwahrscheinlich?
Es würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte