Meine Frage lautet:
Ich bin von Geburt an über meine Mutter beihilfeversichert (zu 80%) und deshalb bei der Debeka im Tarif B mit 20% versichert. (zzgl. Zusatztarife + Pflegeversicherung).
Die Beihilfe greift für mich aufgrund von Schwerbehinderung lebenslang, falls ich eine bestimmte Einkommenshöhe jährlich nicht überschreite oder gesetzlich pflichtversichert bin.
Nun will ich aber nach Abschluss meines Studiums eine GKV-pflichtige Stelle beginnen (befristet auf 3 Jahre) und daher eine Anwartschaft bei der Debeka abschließen.
Unter welchen Bedingungen komme ich danach wieder zurück in die Debeka? Nach Ablauf der 3 Jahre hätte ich ja zunächst Anspruch auf ALG1 --> müsste weiter in der GKV bleiben, oder? Wenn ja, wie lange? Gilt das nur dann, wenn ich ALG1 überhaupt beantrage? Wenn der Vertrag im September endet und ich in dem Jahr ein zu hohes Einkommen hatte - welche Versicherung greift für mich von Oktober bis Dezember falls ich nicht arbeite? Muss ich den Wegfall der Anwartschaftsbedingungen im September melden oder erst dann, wenn tatsächlich die Beihilfe wieder greift? (Wäre zb ab Januar, falls ich nicht arbeite).
Die Anwartschaft endet, sobald wieder die Beihilfeversicherung eintritt, sprich, wenn ich u.a. nachweisen kann, kein Einkommen zu haben. - was geschieht, wenn ich nach Ablauf der GKV-Pflichtversicherung aber:
a) direkt ohne Lücke eine weitere GKV-pflichtige Stelle finde? - Gilt die Anwartschaft weiter? Wie groß darf die Lücke sein (in Monaten)?
b) direkt selbst verbeamtet werden würde (50% Beihilfe) ---> HILFT mir in diesem Fall meine Anwartschaft? MUSS mein Vertrag automatisch auf B 50% aufgestockt werden?
c) mich zwischenzeitlich freiwillig GKV versichern lies --- komme ich in diesem Fall überhaupt jemals wieder in die Debeka zurück oder endet die Anwartschaft?
d) ich mich nach Ablauf der GKV-Pflichtversicherung direkt Selbstständig machen würde und nicht freiwillig in die GKV will --> Kann meine Anwartschaft auf den B-Tarif denn in eine Vollversicherung (zB Tarif N) ohne Gesundheitsprüfung umgewandelt werden? Was ist zu beachten?
Weiteres:
Könnte ich mich während der GKV-Pflichtversicherung bei der Debeka zusatzversichern lassen, ohne Gesundheitsprüfung?
Und kann man diese Tarife hinterher wieder in B-Tarif oder N-Tarif zurückwandeln? Ist in dem Fall trotzdem eine Anwartschaft nötig?
Wo kann ich verlässliche Antworten auf meine komplexen Fragen finden? Freue mich über jeden Ratschlag!
DANKE!