Hallo,
habe eine Frage zuR PKV in Verbindung mit Beihilfe.
Meine Frau ist Beamtin beim Land Niedersachsen. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, sie ist ganz normal 50% Beihilfe und 50% PKV versichert.
Nun zieht mein Sohn aus erster Ehe zu uns, er ist 18 und beginnt im nächsten Jahr eine Ausbildung. Laut Arbeitgeber(Land NS) meiner Frau ist es möglich, dass sie das Kindergeld für ihn bekommt und damit auch den Kinderzuschlag und Anspruch auf dann 70% Beihilfe (mit 2 Kindern). Das haben wir alles geklärt und ist so i.O.
Nun zur PKV. Meine Frau hat überaus schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit mit dieser PKV bzw. der Beraterin gemacht, sie wurde bei der Geburt unseres Sohnes falsch beraten, wodurch sie selbst in einen schlechteren Tarif kam. Sie hat auch einige Erkrankungen, die es quasi unmöglich machen, die PKV noch zu wechseln. Am liebsten möchte sie mit ihrer PKV überhaupt nichts mehr zu tun haben (deshalb schreibe auch ich diese Sätze...)
Frage: wenn sie nun in einen anderen Tarif (einen 30%igen) bei der PKV kommt (wegen der 70%igen Beihilfe), ist es dann gewährleistet, dass sie problemlos nach Abschluss der Ausbildung meines älteren Sohnes (also in ca. 4-5 Jahren) wieder zurück in den 50%igen Tarif kommt (weil sie dann ja wieder nur 50% Beihilfe bekommt)? Ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung?
Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung? Wenn ja welche bzw. wo finde ich diese (genaue Quelle wäre toll...)?
Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt....
Danke + Gruß
Peter