Hallo,
bin bei der ARAG privat krankenversichert, mit einem SB über ca. EUR 700,-.
Ist es nach der neuen Rechtsprechung (ab 2010?) so, dass:
1.) Der Selbstbehalt zu 100% steuerlich berücksichtigt werden kann?
2.) Darüber hinaus weitere steuerliche Entlastungen im Zusammenhang mit der PKV greifen?
Vielen Dank und Gruß