Hallo zusammen,
kurz zu meiner Situation:
Ich bin seit April 2007 in der PKV. Mein Verdienst lag in den Jahren 2007, 2008 und (bereits zum jetzigen Zeitpunkt) 2009 über der Beitragsbemessungsgrenze.
Leider bin ich nun ab September arbeitslos und werde in die GKV zurück müssen, da ich die 5 Jahres Grenze nicht überschritten habe. Eine Anwartschaft bei meinem jetzigen PKV-Anbieter würde ich gerne abschließen.
Meine Frage:
Was ist nach der Arbeitslosigkeit?
Angenommen ich finde ab Oktober wieder einen Job in dem ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene kann ich dann ohne Probleme zurück in die PKV oder greift dann bei mir diese neue 3 Jahresgrenze ?
Was wäre wenn ich erst 2010 wieder einen Job finde? Dann wären die 3 Jahre über Bemessungsgrenze komplett. (Könnte das bedeuten dass ich besser bis Jahresende arbeitslos bleiben müsste ????)
Oder
gibt es die Möglichkeit sich nicht über das Arbeitsamt zu versichern und die PKV "aus eigener Tasche" zu bezahlen ?
Vielen Dank im vorraus...
MfG
Shm