Kann ich die Öffnungsaktion der PKV trotzdem nutzen???
Kurze Schilderung: Im Referendariat war ich verbeamtet auf Widerruf. Ich habe es bei der PKV versucht, erhielt allerdings nur Ablehnungen. Damals galt die Öffnungsaktion für Beamte auf Widerruf noch nicht. Deshalb blieb ich freiwillig gesetzlich versichert. Nun werde ich mich zum kommenden Schuljahr auf Probe verbeamten lassen. Die Öffnungsaktion gilt ja prinzipiell auch für Beamte auf Probe. Aber gilt dies auch, obwohl ich schon mal eine Ablehnung erhalten habe? Und wenn ja, muss ich die Öffnungsaktion dort nutzen, wo ich damals meinen Erstantrag gestellt habe??
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