Guten Tag,
folgendes Problem:
PKV gekündigt, Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, zur Freundin in die Schweiz gezogen, noch nicht hier pflichtversichert (man hat 3 Monate Zeit), wollten etwas in der Welt rumreisen.
Irgendwann kam dann ein Brief von der PKV an die Adresse meiner Eltern wo ich zuletzt gemeldet war, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird, da die Schweiz ja zum EWR gehören würde.
(Eine noch offene Arztrechnung von etwa einem halben Monatsbeitrag wurde natürlich bislang nicht ausbezahlt...)
§1 Abs. 5 MB KK 2009
"(5) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versicherungsverhältnis
mit der Maßgabe fort,...."
Die Schweiz gehört weder der EU an noch ist sie Mitglied im EWR.
Die Schweiz hat zwar Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union abgeschlossen die den Regelungen der EWR gleichen, ist aber dennoch kein Vertragsstaat des genannten Abkommens in den Musterbedingungen.
Soll ich jetzt 3 Krankenversicherungen gleichzeitig bezahlen, weil die PKVen in den Musterbedingungen irgendwelche internationale Verträge erfinden?