Hallo Forum, Hallo Experten!
Ich schreibe einfach mal den Ablauf zu meinem Problem:
Ich habe mich Anfang der 90iger selbständig gemacht und
privat Kranken- u. Rentenversichert. Über 20 Jahre naiv und blauäugig nicht
darum gekümmert – ich war ja auch nicht krank. Im Dezember 2015 habe ich meine
Selbständigkeit aufgegeben und bin ab 2016 wieder arbeiten gegangen.
Im Oktober 2017 war ich dann über 6 Wochen wegen
Rückenproblemen krank und bekam auch 5 Tage Krankentagegeld. Da merkte ich, es
sind nur 25,56€ pro Tag.
Im Dezember noch Antrag – direkt im Büro der Versicherung - auf
Erhöhung/Anpassung zum 01.01.2018 gestellt. Urlaubs- u. Weihnachtsgeld wurden
aus der Berechnung gestrichen, über die Möglichkeit der Absicherung von 80% des
Rentenbeitrages hat mich niemand informiert. Im März 2018 bekam ich dann den
geänderten Versicherungsschein mit Anpassung rückwirkend zum 01.01.2018.
Am 07.05.2018 wurde ich dann wieder krank (bin ich immer
noch) mit der gleichen Diagnose. Ich bekam gleich wieder Krankentagegeld. Bis
zum 17.07.2018 bekam ich das erhöhte Krankentagegeld. Dann fiel dem Versicherer
ein – es handelt sich um den gleichen Versicherungsfall (wie 2017). Ich bekomme
nun nur noch das niedrigere Krankentagegeld (25,56€) und habe eine
Rückforderung von knapp 3000 Euro. Ich bekomme jetzt knapp 800€ KTG pro Monat
und muss knapp 1000€ an Beiträgen – an die gleiche Versicherung (PKV+LV) –
zahlen. Sieht nicht gut aus!
Inzwischen drohte mir eine personenbezogene Kündigung (negative
Krankheitsprognose) zum 31.07.2018. Ich habe daraus einen Aufhebungsvertrag zum
31.08.2018 – nach Rücksprache mit der Leistungsabteilung des Arbeitsamtes –
gemacht.
Bei den Leistungsanträgen zum KTG hat meine Ärztin zum
18.05.2018 „berufsunfähig“ angekreuzt. Dadurch bekomme ich nur noch bis
17.11.2018 KTG. BU zwischen PKV und BUZ sind aber auch 2 extra Dinge.
Ich habe am 24.07.2018 dann einen (pauschalen) Antrag auf
Leistungen zu meiner BUZ gestellt (gleiche Versicherung) und beschäftige mich
jetzt mit den Formularen.
Beim Arbeitsamt muss ich nachhaken. Sie wollen mich nicht
haben weil ich krank bin. Der Herr von der Leistungsabteilung im Arbeitsamt hat
aber gesagt, ich soll mich arbeitslos melden, sonst gibt es Ärger mit
Urlaubsabgeltung und Meldepflicht.
War es richtig, was die PKV gesagt hat – der gleiche
Versicherungsfall?
Gibt es eine Variante/Möglichkeit zu meinem erhöhten
Krankentagegeld zu kommen ohne die BUZ und Arbeitslosigkeit zu beeinflussen?
Vielen Dank!