Hallo,
ich habe mich aufgrund einer Beamtenstelle um eine PKV gekümmert. Im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung erhalte ich eine medikamentöse Behandlung. Einige Versicherer lehnen mich aufgrund dessen ab. Jetzt habe ich gelesen, dass es eine Beamtenöffnungsaktion gibt an denen einige Versicherungen teilnehmen. Eine Versicherung sagte mir bereits, dass sie mich darüber aufnehmen würden, dass aber die laufenden Kinderwunschleistungen trotzdem ausgeschlossen werden. Ist das so rechtens? Im Rahmen meiner Recherche habe ich gelesen, dass keine Leistungen gekürzt werden würden.
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.