Hallo Zusammen,
ich habe eine etwas kompliziertere Frage und fange mal von vorne an:
Ich hatte eine erfolgreich abgeschlossene Psychotherapie gemacht vor ca. 10 Jahre (Abschluss 2009). Seit dem hatte ich keine weitere Beschwerden mehr. Meine Hausärztin hat mir damals überwiesen und auch die Medikamente in Zusammenarbeit mit der Psychologin verschrieben. Für den Amtsarzt hat die Hausärztin mir einen Attest über meine Beschwerdefreiheit ausgestellt.
Nun bin ich vor kurzem verbeamtet worden und muss mich privat versicheren. Ich habe eine Diagnoseliste von meiner Ärztin angefragt (war außer eine HWS Blockade vor 3 Jahren nichts wichtiges dabei) und die Liste mein Versicherungsmakler in der Hand gedrückt. Außerdem auch alle andere wichtige Sachen angegeben. Er hat nur die Krankenhausdaten und eben die Blockade angegeben (auch da gab es keine Beschwerden mehr). So weit so gut. Da Psychotherapie nur in den letzten fünf Jahren angefragt wurde war das auch kein Problem.
Jetzt habe ich aber bei der GKV ein Übersicht über die Leistungen bzw. Abrechnungen angefragt und Bäm! kam eine fette Überrasschung. Meine Hausärtzin hat bei jeder Erkältung und grippale Infekt auch eine Depresive Episode abgerechnet - außerdem ein Zuschlag für chronische Krankheit. Ich bin weder chronisch krank noch war ich depressiv oder sonst was in den letzten Jahren. Das hat sie mir ja auch im Attest bestätigt.
Und nun meine Frage - kann mir diese Abrechnungen später zum Verhängnis werden? Ich denke nicht, dass ich nochmal depressiv erkranke, aber wenn, was zählt dann mehr - das Attest oder die Abrechnungen?
Kann ich von der GKV verlangen diese Einträge zu löschen? Die Ärztin hat mir versichert, dass es nur einen Abrechnungsfehler war.
Oder soll ich das vor Abgabe der Antrag bei der PKV doch mit reinschreiben? Das wäre dann aber völlig ungerecht - auch zuschlagsmäßig - da ich wirklich nicht krank war?!
Was tun?
Herzliche Grüße
Lola (rennt aber nicht)