Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »AG_cm« (3. Januar 2016, 13:33)
Kurz zu meiner Situation:
So, jetzt hätte ich gern mal eine ehrliche Meinung: Ist es für einen Single Ende 20 wirklich sinnvoll, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen? Oder soll ich mit einem möglichen Abschluss warten, bis ich (eventuell) doch Frau/Kinder habe?
- Für meine Eltern soll definitiv ein Pflegezusatz abgeschlossen werden, um mich vor hohen Zahlungsverpflichtungen zu schützen bzw. um das Vermögen meiner Eltern zu schützen (Erhalt des Erbes).
- Nun zu mir: Ich bin Ende 20, Single, habe keine Kinder und plane auch keine Familiengründung. Natürlich kann ich es nicht ausschließen, dass ich doch mal Frau/Kinder haben könnte. Ich habe derzeit niemanden, den ich versorgen muss (außer ggf. Eltern).
- Die Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung könnte ich mir finanziell leisten.
- Meine Gesundheit ist etwas angeschlagen, daher wird es mit der Gesundheitsprüfung schwierig.
- Eine BU habe ich zum Glück schon. (Ein Neuabschluss wäre aufgrund meiner Vorerkrankungen derzeit schwierig.) Der Pflegezusatz wäre also eine Ergänzung zur BU.
An die Anwartschaft bzw. Erhöhungsoption ohne Gesundheitsprüfung habe ich auch schon gedacht. Das ist in der Tat ein interessanter Hinweis!
Zitat
Optimal wäre für dich wohl eine Pflegezusatzversicherung, für die
Beiträge/Leistungen erst sehr niedrig sind und die eine Erhöhung der
Beiträge/Leistungen bei Ereignissen wie Geburt bietet. Alternativ wäre
auch eine Anwartschaft denkbar. Ob es soetwas gibt, weiß ich nicht.
Ansonsten solltest du dir halt die Frage stellen: wirst du mit 30 oder
40 oder wann auch immer dein Kind geboren wird (bzw. du ein Vermögen
aufgebaut hast) noch gesundheitlich eine solche Versicherung abschließen
können?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AG_cm« (3. Januar 2016, 19:21)
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- Vermögen habe ich ja schon aufgebaut. Welchen Zusammenhang gibt es von meinem Vermögen zur Pflegezusatzversicherung? M.M.n gäbe es ihn nur, wenn ich das Vermögen später mal an Angehörige vererben wollte. Es gibt ja derzeit niemanden, den ich im Eventualfall begünstigen möchte. Sollte ich zum Pflegefall werden, verbrauche ich einfach mein Vermögen.
Ich weiß nicht. Gibt es das, dass man für Jahrzehnte Pflegestufe II oder III hat und nicht stirbt? Wenn ich darüber nachdenke, scheint es diesen theoretischen Fall zu geben...
Zitat
Naja, nur weil du ein Pflegefall bist, heißt das ja nicht, dass plötzlich dein Leben vorbei ist oder?
Den Gedanken finde ich interessant. Bei einer zu schwach ausgelegten BU redet man ja ketzerisch von einer "Hartz 4-Bremse". Wäre das hier nicht so ähnlich?
Zitat
Fakt ist: mit Zusatz hättest du in so einem Fall länger (oder überhaupt
irgendwas) von deinem Vermögen - und ggf. auch lebenslang bessere
Pflegebedingungen durch mehr Geld.
Wie soll ich das denn jetzt verstehen? Wenn man in ein besseres Pflegeheim will, muss man Vermögens- oder Einkommensnachweise vorlegen?
Zitat
Ein Auszug aus einem Luxus-Pflegeheim wird nicht passieren, da Sie dort
ohnehin nicht reinkommen, ohne dass die Bezahlung mehr oder minder bis
zum durchschn. Lebensende gesichert ist (sei es durch ausreichende
Rente, Rentenversicherungen, Zusatzversicherungen etc.) - ebenfalls
selbst erfahren.
Ehrlicherweise muss man hierzu aber sagen, dass diejenigen Fördertarife, die bei mir in Stufe III deutlich mehr als 1000 € leisten würden, dafür sehr schwach in den unteren Pflegestufen sind. Wenn man einen Tarif wählt, der in Stufe I und II schon mehr leistet, komme ich eher auf gut 700 € in Stufe III. (Das habe ich selbst anhand eines beispielhaften Vergleichs von Debeka vs. UKV festgestellt.)
Zitat
Der durchschnittliche Eigenanteil liegt momentan je nach Lokation bei
ca. 1300-1600 EUR monatlich bei Pflegestufe III. Mit einer Förderpflege
mit Ihrem Einstiegsalter (im übrigen ohne Gesundheitsfragen!) können Sie
diese Lücke schon je nach Wohnort komplett schließen. Und das für 10,--
EUR Monatsbeitrag...
Aus einer globalen Perspektive heraus gebe ich Ihnen Recht. Gerade in Sachen Pflege ist in der Vergangenheit aber das Gegenteil passiert. Die Leistungen wurden immer mehr aufgestockt - sowohl in der sozialen Pflegeversicherung als auch in der Beihilfe für Beamte. Ich würde allerdings nicht darauf wetten, dass es in Zukunft viel besser wird als jetzt. Denn die Kostenbelastung in den Stufen II und III ist - außer bei Beamten - immer noch enorm.
Zitat
Spielen wir mal Variante 1 durch:
Die Solidargemeinschaft kann/muss die finanziellen Belastungen nicht
mehr tragen (der allgemeine Trend geht ja immer mehr in diese Richtung /
siehe Änderungen der EMR, Krankenkassenleistungen, Arbeitslosengeld in
den letzten Jahren), was passiert dann?
Da wären wohl meine Eltern, ja. Einen Pflegefall in der Familie (Standard-Heim) könnten wir uns wohl ohne Versicherung leisten. Wenn es aber mehr wird, geht es ans Vermögen.
Zitat
Dann gibt es trotz Single-dasein immer noch Verwandte, die dann zur Kasse gebeten werden!
Dann sind bei mir wohl nur meine Eltern und ich in der Betrachtung relevant.
Zitat
Gem. §1601 BGB ist die Unterhaltspflicht geregelt. Hierbei wird nur die
direkte Verwandtenlinie aufgeführt (Eltern <-> Kinder). Die
Seitenlinie ist ausgenommen.
Naja, groß ist das Schonvermögen bei jungen Leuten nicht... Bei älteren Leuten passt es schon eher.
Zitat
Im Falle des Falles gibts auch hier Schonvermögen die aufgebaut werden
können (ein Schelm wer böses denkt...) die natürlich nur für eins da
sein sollen: nämlich die Absicherung des eigenen Pflegefalls.
Jepp, wenn es mal ernst werden sollte, wäre es ratsam, sich wegen der Unterhaltspflicht eine spezialisierte Rechtsberatung zu leisten.
Zitat
Praxistipp: Die Sozialämter bzw. deren Erfüllungsgehilfen weisen
natürlich nicht darauf hin und kennen dieses Urteil teilweise auch gar
nicht.
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