Hallo,
eine Arbeitskollegin von mir überlegt eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Wegen der gesundheitlichen Situation käme nur der Pflege-Bahr in Frage.
Dieser hat keine Gesundheitsprüfung, hat aber eine Wartezeit von 5 Jahren.
Was bedeutet diese denn konkret? Wenn sie z.B. in 2 Jahren pflegebedürftig würde, würde die Versicherung dann gar nicht leisten, oder "nur" die ersten 3 Jahre nicht, und ab dann aber schon.