Hallo!
Auf der Suche nach einer geeigneten Pflegetagegeldversicherung stieß ich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der meisten Versicherer auf folgenden Passus, welcher mich etwas verwirrte:
(...)
§ 14 Kündigung durch den Versicherer (hier Tarif "PET" der DKV)
1. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, wenn die Versicherung nach Art der Lebensversicherung kalkuliert ist.
(...)
Verzichtet der Versicherer nun auf das ordentliche Kündigungsrecht oder nicht? Oder was hat die Einschränkung "wenn die Versicherung nach Art der Lebensversicherung kalkuliert ist" zu bedeuten?
Oder sind die Tarife in der Pflegetageldversicherung immer nach Art der Lebensversicherung kalkuliert?
Vielen Dank für Eure Antworten!