Guten Tag folgender Fall meine Freundin Hatte vor ein paar Monaten (Mitte mai 2016)einen Unfall bei dem Ihr die Lippe aufgeplatzt ist, ein oberer Eckzahn nach oben raus gerissen ist und 8 Zähne (darunter eine Brücke über 4 Zähne) so Locker waren das ein Zahnarzt Sie ziehen musste. Sie war direkt nach dem Unfall bei Ihrem Zahnarzt, der meinte aber, da kann er nichts machen und hat Sie dann in eine Kieferchirurgie geschickt. In der Kieferchirurgie teilten Sie meiner Freundin auch mit das die da auch nichts tun können und haben Sie wieder zum Zahnarzt geschickt. Wir sind dann natürlich zu einem anderen Zahnarzt gegangen, der Sie jetzt auch behandelt. Sie hat eine Zahnzusatzversicherung, der wir den ganzen Fall auch gleich nach dem Unfall gemeldet haben. So weit so gut. Die Zahnzusatzversicherung hat uns jetzt ein Schreiben geschickt, das der Zahnarzt der Sie vor dem Unfall behandelt hat, ausfüllen soll. In dem sollte der Zahnarzt ausfüllen ob, wann und welcher Region eine Zahnersatz Maßnahme angeraten wurde. Meine Freundin hatte den Zahnarzt 2013 mal gefragt ob man die Brücke mal neu machen könne weil Sie Ihr nicht so gefiel, also rein aus Ästhetischen Gründen und Interesse halber was das kosten würde (nicht weil Sie Angst hatte das Ihr die Zähne bzw Brücke ausfallen würden). Der Zahnarzt hat jetzt aber in der Krankenakte vermerkt das er das 2013 angeraten hat, und auch so im Formular ausgefüllt. Die Ergo schreibt in Ihren AGB'S
"Wir erbringen Leistungen, wenn einer versicherten Person
bei bestehendem Versicherungs-Schutz medizinisch notwendige
Zahnersatz- (Tarife ZAB und ZAE) bzw.
Zahnerhalt-Maßnahmen (Tarife ZBB und ZBE) für bei
Vertragsschluss vorhandene Zähne oder dauerhaften Zahnersatz
erstmals angeraten und durchgeführt wurden (Versicherungsfall).
Für bei Vertragsschluss fehlende und noch
nicht dauerhaft ersetzte Zähne besteht damit kein Versicherungs-Schutz."
Nun zu meiner Frage: Wird das Anraten des Zahnarztes von 2013 als medizinisch Notwendig betrachtet? Sie hatte rein aus Ästhetischen Gründen und Interesse halber den Zahnarzt gefragt. Bei Vertragsabschluss fehlte Ihr kein Zahn und es war auch keiner locker oder drohte in Nächster Zeit raus zufallen oder Kaput zu gehen.