Guten Tag alle miteinander,
Ich bin im Besitz einer privaten Krankenzusatzversicherung in Form einer Krankenhaustagegeldversicherung bei der Signal Iduna Gruppe. Diese zahlt mir bei stationärer Krankenhausbehandlung, stationärer Anschlussheilbehandlung und stationärer Psychotherapie einen Betrag von 30,68€ pro Tag. Nun befand ich mich vom 18. bis einschließlich 27. November in stationärer Krankenhausbehandlung in der psychiatrischen Abteilung des städtischen Krankenhauses, einer sogenannten Akutstation wegen die einer sogenannten dissozialen Persönlichkeitsstörung. Hier wurde die Diagnostik, die Einstellung der medikamentösen Behandlung, Ergotherapie und Psychotherapie durchgeführt. Es war keine Rehabilitation. Ich habe nach Abschluss der Krankenhausbehandlung eine Bescheinigung bei der Versicherung eingereicht. Auf dieser Bescheinigung stand auch nochmal explizit "Herr XY befand sich von Datum X bis Datum Y in stationärer Krankenhausbehandlung." Als ich mich telefonisch nach dem Stand der Bearbeitung erkundigte, sagte man mir, dass mein Aufenthalt sich nach einer Rehabilitation anhören würde. Es war jedoch eine stationäre Krankenhausbehandlung die im städtischen Krankenhaus stattgefunden hat. Erstens wird eine Rehabilitation nicht im städtischen Krankenhause durchgeführt und dauert um einiges länger. Zudem wird eine Rehabilitation von der Rentenversicherung getragen, was in meinem Fall nicht gegeben war. Die Krankenkasse trägt die Kosten.
Nachdem diese Schiene nicht gefahren werden konnte, versuchte die Versicherung es unter dem Deckmantel der medizinischen Notwendigkeit. Nur ein Arzt oder medizinischer Gutachter kann diese Notwendigkeit beurteilen. Ein Gutachter wurde nicht hinzugezogen, denn bislang hängt die Bearbeitung in der Leistungsabteilung und stagniert gegenwärtig. Mir ist bekannt, dass eine medizinische Notwendigkeit nicht vorliegt, wenn eine Übermaßbehandlung durchgeführt wurde, keine Krankheit vorgelegen hat oder aus objektiver Sicht eine Behandlung nicht zum Behandlungserfolg führen konnte. Soweit bin ich auch informiert.
Was kann ich tun, um doch noch zu meinem Recht zu kommen ?