Hallo allerseits, Fairsichert hat in einem alten Beitrag auf die weltweite Geltung von Wahlleistungstarifen hingewiesen. Tatsächlich bewegen sich die Deckungsfristen für das außereuropäische Ausland zwischen einem Monat (HUK) und sechs Monaten (DKV), hier allerdings nur für länger bestehende Verträge. So weit so gut. Alle Tarif leisten aber nur, so lange die GKV vorleistet. Da die GKV gewöhnlich im außereuropäischen Ausland aber nicht vorleistet, leisten die Wahlleistungstarife doch auch nicht auch wenn sie weltweite Geltung haben, oder?
Ein Anruf bei einer großen PKV hinsichtlich einer Auslandsreisekrankenversicherung ergab folgende Antwort: "Im Auslandstarif (Reisekrankenversicherung) erstatten wir nur die Grundversorgung, danach greift die Wahlleistungsversicherung für die Wahlleistungen". Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. In Ländern, in denen nicht zwischen Grundversorgung und Wahlleistung unterschieden wird, wird ein nicht per innländischer Versicherung versicherter Ausländer immer als Privatpatient angesehen. Folglich müssten die Auslandsreisetarife auch diese Kosten ersetzen, oder?
Der DKV-Tarif (KGZ1)ist trotz schlechterer Bewertung bei Stiftung Warentest für einen Mann mit 50 Jahren fast doppelt so teuer (47,32 Euro HUK, 82,24 Euro DKV, Debeka auch so um die 50 Euro), wie der Testsieger HUK. Gibt es da eine Begründung für? Die Leistungen sind fast identisch, die Beitragsentwicklung lt. Stiftung Warentest ist sogar schlechter.