Hallo zusammen,
bei mir ist gerade ein etwas komplizierter Fall aufgetreten, zu dem ich einmal eine Hilfestellung bräuchte.
Anfang Juli habe ich eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, die auch für "zu ziehende Zähne" leistet, was bei mir leider zeitnah ansteht. Bei der Antragsstellung muss jedoch ausgeschlossen sein, dass weitere Zahnersatzmaßnahmen (Kronen, Inlays etc.) angeraten sind. Dies konnte ich guten Gewissens tun. Vertragsbeginn ist der 1. August 2019.
Am Freitag ist leider mein "zu ziehender Zahn" (Stiftzahn) endgültig abgebrochen. Am Samstag war ich beim Notdienst, der mir zur Extraktion und einer Zahnersatzmaßnahme riet (war erwartbar und bei Versicherungsabschluss angegeben). Leider ist ihm auf dem Röntgenbild auch aufgefallen, dass zwei wurzelbehandelte Zähne bald einen Stift benötigten, da Bruchgefahr vorliegt.
Das heißt de facto: Bei Vertragsschluss waren keine über den zu ziehenden Zahn hinausgehenden Maßnahmen angeraten. Am Samstag, nach Vertragsschluss aber vor Vertragsbeginn, wurde ich jedoch auf zwei weitere Defekte hingewiesen. Es wurden Stiftkronen "angeraten".
Muss ich jetzt davon ausgehen, dass die ZZV kündigt, da in der Zeit zwischen Anfang Juli und 1. August weitere Maßnahmen angeraten wurden?
Besten Dank!