Hallo ,
Ich habe ein paar Fragen an die Experten und zwar,
ich habe vor kurzem eine Private Unfallversicherung
abgeschlossen und heute den Versicherungsschein bekommen in dem es soweit alles
so steht wie ich es damals in den Antrag aufgenommen habe (Grundsumme, Progression
usw.) bis auf folgende Hinweise:
An den kenntlich gemachten Stellen weicht der Versicherungsschein von
dem Antrag ab.
Wenn nicht innerhalb eines Monats
nach Empfang des Versicherungsscheines schriftlich widersprochen wird, gelten
die Abweichungen als genehmigt.
So jetzt
meine Frage,
ich habe vorher angegeben, dass mein rechtes
Augen nur 10% Sehstärke seit meiner Geburt hat und jetzt schließen die mein
rechtes Auge ganz aus. Ich dachte dass, das Auge in so einem Fall mit 10 %
Versichert ist?
Weitere Ausschlüsse von der
Versicherung:
-Verschlimmerung von Anfallsleiden
- Verletzungen der Rotatorenmanschette
- Verletzungen der Menisken
- Verletzungen der Achillessehnen
- Unfallfolgen, bei denen Diabetes mitwirkt,
sind in Ergänzung von Ausschlüssen und in Abänderung von „Auswirkungen von
Krankheiten oder Gebrechen“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Verschlimmerung der Diabetes
begründet keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.
So dann steht noch weiter unten wortwörtlich folgendes:
Änderung Mitwirkungsanteil ????
Was meinen die mit der Formulierung?
Ich habe bzw. hatte keine Vorerkrankungen, keine Vorschäden am Körper und
kein Diabetes, wie kommen die jetzt auf sowas? Oder ist es Üblich bei den Unfallversicherer,
dass so was gleich ausgeschlossen wird?
Soll ich solche Bedingungen hinnehmen oder lieber Gebrauch vom [font='"']Widerrufsrecht[/font] machen und wo anders mich versichern
lassen?
Vielen Dank im Voraus
MfG: Informer