Hallo
Ich habe im Oktober 2013 bei einem Sportunfall eine Ruptur des vorderen Kreuzbandes erlitten.
Diagnose:
- Totalruptur des vorderen Kreuzbandes mit Auflagerung auf das hintere Kreuzband
- AM Komplexschaden
- IM Schaden
- Diffuse Synovialitis
- Hoffahypertrohie
Im Januar 2014 wurde dann operativ behandelt.
- Partielle Synovektomie
- Partielle Hoffaresektion
- IM Teilresektion
- AM Teilresektion
- Ersatz des vorderen Kreuzbandes mit frei transplantierter Semitendisonus/Gracilis Sehne und Fixation mit resorbierbarem Pin „Transfix“ und resorbierbarer Schraube „Delta screw“)
, im Anschluss mit Krankengymnastik und dem gewohnten Procedere!
Meine Unfallversicherung hat mir nach Meldung des Unfallvorgangs bei einem Gliedertaxwert 70% und Beeinträchtigung von 1/10 = 7% Invaliditätsgrad, eine entsprechende Summe ohne Gutachten angeboten wenn ich dementsprechend auf weitere eventuelle zukünftige Ansprüche verzichte. Bei dem Angebot würde es sich um die aktuelle medizinische Einschätzungsempfehlung privater Unfallversicherungen handeln.
Dieses habe ich nach einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt abgelehnt, da auch nach der OP leider einige erhebliche Einschränkungen verblieben sind und er gemeint hat das die Versicherung hier nach der Nepper-Schlepper-Bauernfänger vorgeht.
Seiner Meinung nach sind bei den Dauerfolgen bereits jetzt klar 1/5 Beeinträchtigung entsprechend 14% Invaliditätsgrad gegeben, welches mir auch ein weiterer Arzt mittlerweile unabhängig voneinander ebenfalls bestätigt hat.
Folgende Dauerfolgen wurden durch den behandelnden Arzt attestiert:
- Instabilität
- Frühzeitige Gonarthrose im betroffenen Knie
- Beugedefizit
- Bewegungseinschränkung
Zudem habe ich selber bis heute folgende Probleme festgestellt, welche ich ebenfalls schriftlich festgehalten habe:
- Taubheitsgefühl auf dem Schienbein (Entnahmestelle der Semitendisonus/Gracilis Sehne
- Beugedefizit / Bewegungseinschränkung / Beweglichkeitseinschränkung
- Instabilität
- Gangunsicherheit auf unebenem Boden
- Schmerzen im Kniegelenk, besonders morgens nach dem Aufstehen (Anlaufschmerz)
- Schwellungen des Kniegelenks, besonders nach Belastungen (auch Schubweise)
- Zunehmende Schmerzen bei Belastung wie Treppensteigen, besonders treppab
- Zunehmende Schmerzen bei Belastung bei Spaziergängen länger als ein Kilometer
- Schmerzen bei genereller Belastung
- Hüftschmerzen
Darauf hin erfolgte jetzt im Monat Oktober 2014 (ein Jahr nach dem Unfall) die Vorstellung beim Gutachter.
Nach einem Vorgespräch bei dem ich dem Gutachter auch alle von mir selbst festgestellten Einschränkungen mitgeteilt und schriftlich überreicht habe, hat er im Anschluss daran Umfangsmessungen an meinen Beinen vorgenommen und festgestellt das scheinbar immer noch ein Erguss im betreffenden Knie vorhanden ist, da dieses wesentlich dicker ist als das gesunde Knie. Kann man aber auch mit bloßem Auge erkennen! Weiterhin hat er noch einige Beweglichkeitsvorgänge an meinen Beinen vorgenommen. Letztendlich war die Begutachtung aber in 15Minuten abgeschlossen.
Der Gutachter war der Meinung, dass bei mir auch weiterhin Komplikationen zu erwarten sind, aus diesem Grund hat er gleich am Tag der Begutachtung Röntgenbilder beider Knie anfertigen lassen. (Die Begutachtung hat in einem Krankenhaus stattgefunden)
„Wahrscheinlich hören Sie leider zu den Patienten wo es nach einer OP leider auch zukünftig zu Einschränkungen kommen wird“, war seine Einschätzung.
Er hat mir nach Abschluss des Gutachtens dann eröffnet das er aus seiner Sicht der Versicherung eine Beeinträchtigung von 1/10=7% Invaliditätsgrad mitteilen wird, aber dass vor Ablauf der 3 Jahresfrist eine weitere Begutachtung erfolgen sollte.
Bedeutet ja das jetzt die besagten 7% Invaliditätsgrad ausgezahlt werden, und der Invaliditätsgrad eventuell bei der nächsten Begutachtung höher angesetzt wird.
Frage:
Muss ich das so hinnehmen? Der Ablauf des Gutachtens selbst war schon ein Witz. Mir ist schon klar, dass der Gutachter wahrscheinlich eher Versicherungsfreundlich agiert, er will ja auch zukünftig noch Gutachten erstellen. Davon lebt er ja!
Mir kommt es vor das hier auf Zeit gespielt wird? Durch den Unfall kann ich auch in meinem Beruf nicht mehr alle Tätigkeiten problemlos ausüben.
Was passiert wenn ich das Gutachten schriftlich bereits vorab anzweifele und den Gutachter wegen Befangenheit ablehne, eventuell auch über meinen Rechtsanwalt. Muss dann ein neues Gutachten erstellt werden?
Oder soll ich warten bis ich das Gutachten in den Händen halte und schwarz auf weiss sehe was Sache ist und ggf. dann Einspruch einlegen?
Versicherung in diesem Fall ist die HDI
Für Antworten in dem Fall würde ich mich freuen.
Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthre…3#ixzz3GwtAhfIh