Hallo zusammen,
bereits einmal hatte ich mich hier mit einer Frage an das Formum gewandt und sehr kompetenten Rat erhalten - vielen Dank noch mal an alle!
Es wurde in meinem Fall nun ein weiteres Gutachten erstellt, in dem mir 2/10 Beinwert wegen diverser Knieverletzungen (unhappy triad mit knorpelschaden) attestiert wurden. Die Versicherung hat nun auch endlich abgerechnet, aber nur basierend auf einem Beinwert von 60% (Bein bis Mitte Oberschenkel). Das hat mich doch verwundert, weil ich bislang immer dachte, bei Knieverletzungen wäre der gesamte Beimwert, also 70 % anzusetzen.
Ich habe nun schon das Forum durchsucht und gegoogelt und rausgefunden, dass die 60% wohl eher Amputationsberletzungen massgebend sind und dass bei Knieverletzungen wohl fast immer die 70 % angesetzt werden. Allerdings habe ich keine klare Regelung dazu gefunden, auf die ich michjetzt irgendwie gegenüber meiner Versicherung berufen könnte.
Weiss vielleicht jemand, ob es dazu eine Regel, Vereinbarung oder ein Urteil gibt? Oder ist das reine Verhandlungssache?
Wäre super wenn jemand was weiss, denn nachdem mein Knie nach wie vor massiv instabil ist und schmerzt und ich ohnehin seit langem mit dem Knie und der Versicherung kämpfe, bin ich um jeden Betrag dankbar.
Viele Grüße und Danke
Rollinchen