Hallo!
Ich fange einfach mal ohne Umschweife an...
Ich habe 2011 eine Unfallversicherung abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist mein Mann und ich bin mitversichert. 2013 und 2015 haben wir diese Versicherung dann jeweils um unsere Kinder erweitert. Ich habe im letzten Jahr einer automatischen Beitrags- und Leistungsanpassung nicht zugestimmt. In diesem Jahr habe ich die Versicherung dann gekündigt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Meine Versicherung teilt mir nun mit, dass die Kündigung zum 01.08.2021 wirksam wird. Nach Rücksprache mit meinem versicherungsmakler soll das ok sein, da wir ja letztes Jahr was verändert haben und der Vertrag somit automatisch 3 Jahre verlängert wurde. Gemäß Versicherungsvertragsgesetz § 11 Abs. 4 müsste die Versicherung doch aber bereits zum nächsten Jahr gekündigt werden können, da sie bereits länger als 3 Jahre besteht oder habe ich einen Denkfehler?
Zusammenfassung:
Datum des Versicherungsbeginns: 2011
Automat. Beitragsanpass. abgelehnt: 07/2018
Kündigung: 07/2019
Kündigungsdatum: 08/2021.
Danke für die Hilfe.