nach einem Arbeitsunfall bekomme ich Verletztengeld. Die BG zahlt nur die anteilige Renten und Arbeitslosenversicherung. Die Zahlung der Krankenversicherung wurde abgelehnt. Die BG begründet, sie müsse nur Pflichtbeiträge bezahlen. Da ich privat krankenversichert bin, bezahlen sie nicht. Man könnte denken, sie müssten wenigstens den Anteil zahlen der in der GKV zu entrichten gewesen wäre. Grauzone oder Recht ?
Ablehnung der Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge im Verletztengeld durch die Berufsgenossenschaft
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Dafür kann man in der PKV eine Kranken-Tagegeldversicherung abschließen.
Gruß Merger
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Hallo,
welches Gesetz gibt die BG als Grundlage für ihre Weigerung an?
Ich bin bei der gesetzlichen Unfallversicherung nicht ganz so fit, aber spontan schoss mir in den Kopf:
Wir haben Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Demnach ist der Beitrag zur PKV ja auch - zumindest im weiteren Sinne - ein Pflichtbeitrag. Wie gesagt, nur ein spontaner, laienhafter Gedankengang. Vielleicht gibt das SGB aber auch etwas anderes her bzw. definiert Pflichtbeiträge anders. Von daher würde mich der entsprechende Paragraph interessieren.
Viele Grüße
Angela -
Von deinen Gedanken hast du sicher recht, aber in diesem Land kann man eben alles immer so drehen wie man es braucht. Sie schreiben § 5.i.V.m.§ 192 SGB V
Da ist eben von der Pflichtversicherung die Rede. Ist eigentlich rechtlich gesehen eine schwammige Geschichte. Kann man so sehen, aber was bringt ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ? Am Ende wahrscheinlich nur Kosten. Ich habe auch schon zwei Juristen gesprochen, die waren auch der Meinung das es zwar nicht richtig ist, aber da es keine Rechtssprechung in diesem Fall gibt ist die BG am längeren Hebel.Moralisches Recht gibt es leider nicht. -
Die Sache ist eigentlich klar geregelt. Ein Rechtsstreit mit der BG ist wohl aussichtslos.
Die BG zahlt auch bei gesetzlich Kranken-Versicherten nichts.
In der GKV besteht die Mitgliedschaft beitragsfrei fort, wenn Krankengeld der Kasse oder Verletztengeld bezogen werden.
In der PKV muss das Krankentagegeld eines Vollversicherten so bemessen werden, dass zusätzlich zum Nettoeinkommen auch der KV-Beitrag (genauer der AG-Anteil) versichert sind.Wenn der Vermittler der PKV darauf nicht hingewiesen hat (und es auch nicht irgendwo auf der Rückseite des Antrags gestanden hat), kann man versuchen, über dessen Haftung was zu holen. Makler haben dafür eine Versicherung, Ausschließlichkeitsvertreter werden von ihrem Unternehmen davon freigestellt.
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Wenn der Vermittler der PKV darauf nicht hingewiesen hat (und es auch nicht irgendwo auf der Rückseite des Antrags gestanden hat), kann man versuchen, über dessen Haftung was zu holen. Makler haben dafür eine Versicherung, Ausschließlichkeitsvertreter werden von ihrem Unternehmen davon freigestellt.
Hallo Barmer,das muss ich aber ganz schnell korrigieren. Ausschließlichkeitsvertreter sind meistens selbständig und haben ebenfalls eine Vermögenshaftpflichtversicherung!
Gruß Merger
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