Grüße!
Ich habe keine Ahnung ob das hierher gehört, aber ich brauche einen Rat...
Gestern habe ich nach Feierabend mit der Bahn meinen Heimweg angetreten, kurz vor meiner Zielhaltestelle fiel mir ein, dass ich noch etwas Bargeld brauche, also bin ich eine Haltestelle später ausgestiegen, wo sich der Bankautomat befindet und habe mir das Geld geholt. Dadurch, dass ich eine Haltestelle später ausgestiegen bin, hat sich die Dauer des Weges nicht verlängert, es kommt auf das Selbe hinaus, allerdings habe ich vom Geldautomaten aus den schnellsten Weg nahhause gewählt, welcher über einen Kirchplatz mit einer langen Treppe führt (Welche ich im Normalfall nicht betreten würde). Auf dieser Treppe, welche fast so alt wie die Kirche ist, war wohl eine Stufe angebrochen (durch Witterung, oder was weiß ich) und wurde fahrlässig einfach so angelehnt, dass es aussah, als wäre es nichts bedeutendes. Ich trete also auf dieses lose Stück stufe und verdrehe mir auf übelste Weise das Knie. Jetzt habe ich unerträgliche Schmerzen und weiß nicht ob ich das meinem Betrieb als Wegunfall melden soll oder nach meiner Schicht einfach zum Arzt gehen soll.
Bin als Azubi da der absolute Anfänger, hoffe ihr wisst da weiter.
Gruß