Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich zu Unrecht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann und ich das Thema hier richtig eingeordnet habe.
Seit dem 13.07.2012 arbeite ich als Ferienjobberin in einer Firma.
Ursprüglich war geplant, dass ich bis zum 30. September dort arbeiten
werde. Von einer Mitarbeiterin meiner Versicherung wurde mir erklärt,
dass ich, da die Dauer des Ferienjobs über 2 Monate beträgt,
sozialversicherungspflichtig bin. Soweit so gut.
Nun hat es sich jedoch ergeben, dass ich nur bis zum 07. September
arbeiten werde, dies ist mit dem Arbeitgeber bereits abgesprochen.
Heute habe ich meine erste Gehaltsabrechnung bekommen, bei der der SV-Beitrag von meinem Gehalt abgezogen wurde.
Also habe ich bei der zuständigen Sachbearbeiterin der Firma angerufen
und ihr die Situation erklärt mit der Erwartung, den abgezogenen Beitrag
zurückerstattet zu bekommen und ihn bei zukünftigen Gehaltsabrechnungen
gar nicht erst abgezogen zu bekommen.
Die Dame teilte mir daraufhin mit, dass dies "jetzt und bei zukünftigen
Abrechnungen nicht möglich" sei, da ich bei der Firma als
sozialversicherungspflichtig angegeben wurde und sich das jetzt nunmal
nicht mehr ändern ließe, weil ursprünglich von einer Arbeitsdauer von
über 2 Monaten ausgegangen wurde.
Vielleicht auch noch wichtig: in meinem Arbeitsvertrag ist festgelegt, dass das Arbeitsverhältnis spätestens zum 30.09.2012 endet.
Nun meine Frage: Ist es wirklich nicht möglich den Abzug dieser zu
Unrecht gezahlten Beiträge rückgängig zu machen / bzw. in Zukunft zu
verhindern?
Es handelt sich hierbei um (zumindet für mich) relativ hohe Summen.
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Da ich mich auf diesem Gebiet nicht gut genug auskenne, hoffe ich hier Antworten zu finden.
Liebe Grüße Jule