Bedingt durch einen Unfall, durchlaufe ich momentan eine berufliche Umschulung zum Elektroniker für Geräte und Systeme, welche durch die deutsche Rentenversicherung finanziert wird.
Da ich leider seitens der Rentenversicherung keine klare, rechtsverbindliche Auskunft erhalte, erhoffe ich mir hier Hilfe.
Nun zu meiner Frage, ich würde gerne neben meiner Umschulung noch eine Beschäftigung ausüben. Erst hieß es ich darf bis zu 400€ dazuverdienen, alles was diesen Wert übersteigt wird auf das Übergangsgeld angerechnet.Etwas später hieß es das ich nur außerhalb des Umschulungsbetriebes eine Beschäftigung ausüben darf.Zwei Wochen später hieß es das jeder hinzuverdiente Euro angerechnet wird.Nach längerem Schriftverkehr wurde mir der §52 Abs.1 des 9. Sozialgesetzbuch genannt.Daraus schließe ich das ich eine nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben darf ohne das eine Anrechnung auf das Übergangsgeld erfolgt.
Schlussendlich wurde mir gesagt ich dürfte nur Beschäftigungen ausüben die nichts mit meinem Umschulungsberuf zu tun haben.
Ich werde da leider nicht schlau draus
MfG