Hallo,
ich hätte da einmal eine Auskunft bzw. Rat.
Also folgendes:
Ich habe einen antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt im April 2012, dieser wurde in erster Instanz abgelehnt. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, der bis zum heutigen Tage noch läuft.
Da ist rausgekommen, das mir die Pflichtbeiträge der letzten 3 jahre fehlen. Das ist die genaue Zeit, wo ich einen Minijob auf 165 EUR hatte, bevor ich Krank wurde.
Der ehem. Arbeitgeber hat mich nicht hingewiesen, das ich eine Rentenaufstockung machen kann. Das ich von den 165 EUR 4,6 % zur Rentenaufstockung als Eigenanteil bezahlen kann.
Jetzt würde mein Mann für mich die Beiträge für die letzten 3 jahre Nachzahlen. Also 4,6 % von 165 € = 7,59 € pro Monat x 12 x 3 = 273,24 €. Um dann wenigstens die 3 jahre vollzubekommen um EU-Rente zu bekommen.
Wäre es günstig bzw. ratsam dieses zu tun, um dann eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen?
Wer könnte mir dazu etwas sagen?
LG Klara
Nachzahlung der Rentenbeiträge
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Hallo Klara444,
grundsätzlich kann auf die Versicherungsfreiheit gem. § 5 SGB VI verzichtet werden, jedoch nur mit Wirkung für die Zukunft.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__5.html
Vielleicht wirkt sich die Hemmung (durch das Gerichtsverfahren) nicht nur auf die Zahlung von Beitragen, sondern auch auch die Wirkung des Verzichts auf Versicherungsfreiheit aus. Ehrlich gesagt bezweifle ich das, aber Sie können ja mal bei der Rentenversicherung nachfragen. Allerdings würde sich die Hemmung auch nur ab Antragsstellung auswirken. (Also keine 3 Jahre)
Ähnliches gilt für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen.
Vielleicht kann Ihnen Ihr Anwalt mehr dazu sagen.
Ich glaube übrigens nicht, dass Ihr Arbeitgeber die Verpflichtung hatte, Sie über die Möglichkeit der Aufstockung zu informieren, aber Sie können natürlich versuchen in diese Richtung zu argumentieren.Ob es für Sie günstig wäre, die Beiträge nachzuzahlen (falls das wie oben geschildert überhaupt möglich ist) müssen wohl Sie alleine entscheiden. Die Rentenversicherung verschickt regelmäßig eine Rentenauskunft. Darin steht die ungefähre Rentenhöhe (auch bei einer Erwerbsminderungsrente). Vergleichen Sie den zu erwartenden Rentenbetrag doch mal mit dem Betrag, den Sie nachzahlen müssten.
Grüße und viel Glück für die Zukunft,
Inconspecta
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