Hallo,
kann ich mir meine VBL-Rente ueber den Rentenservice der Deutschen Post auch in Ausland {nicht EU} ueberweisen lassen und gibt die Deutsche Post eine information darueber an die VBL weiter?
Hallo,
kann ich mir meine VBL-Rente ueber den Rentenservice der Deutschen Post auch in Ausland {nicht EU} ueberweisen lassen und gibt die Deutsche Post eine information darueber an die VBL weiter?
Guten Tag,
ja kann man!
Guten Tag,
ja kann man!
Wie mache ich das? Und die VBL wird nicht informiert?
Es handelt sich um eine EU-Rente auf Zeit und ich befuerchte den Verlust des Rentenanspruches.
Moechte diese Rente wegen Unterhaltsanspruch an den Unterhaltsberechtigen abtreten und dieser lebt im nicht europaeischem Ausland.
Achten Sie auf § 41 Abs 3 Buchst b SatzungVBL:
Die Betriebsrente ruht auch, solange der Berechtigte seinen Wohnsitz
oder dauernden Aufenthalt außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union hat und trotz Aufforderung der VBL keinen Empfangsbevollmächtigten
im Inland bestellt. Die VBL kann Ausnahmen zulassen.
Fragen Sie doch mal direkt bei der VBL nach.
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