Hallo zusammen
ich arbeite auf 450 Euro Basis, da die Rentenaufstockung nicht genutzt wird zahle ich freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung.
vom öffentlichen Dienst beziehe ich eine Betriebsrente, Versorgungsbezug.
Bei der Rentenversicherung erhielt ich die Auskunft dass freiwillige Beiträge als Beitragzeiten anzurechnen sind,
und das der nicht versicherungspflichtige Minijob anteilige Beitragsmonate im Versicherungsverlauf berücksichtigt werden.
ist diese Aussage von der DRV richtig, das pro Jahr mehr als 12 Beitragsmonate dem Versicherungsverlauf gutgeschrieben werden ?
Vielen Dank
spitzbübchen