Guten Morgen zusammen,
Habe eine generelle Frage zur gesetzlichen Krankenversicherung:
Wie berechnet sich das Jahreseinkommen während der Elternzeit bzw. wie werden die Elterngeldbezugsmonate in das Jahreseinkommen mit eingerechnet?
Bin momentan freiwillig gesetzlich versichert. Familienstand: ledig. Bundesland: Bayern
Nächstes Jahr im März steht die Geburt unseres Sohnes an. Ich spiele mit dem Gedanken zwischen 6 Monate & 1 Jahr Elternzeit (Elterngeld) zu nehmen. Ich rechne mit einem Elterngeld von ca. 1600-1800.
D.h. ich würde nächstes Jahr nur in den Monaten Jan-März Gehalt beziehen und den Rest des Jahres Elterngeld. Rein rechnerisch hätte ich während der Elternzeit als einzigstes Einkommen das Elterngeld. Würde ich demnach unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen? Wäre im Vorfeld (unter diesen Voraussetzungen) ein Wechsel in die gesetzliche KV möglich?
Oder wie wird dies berechnet? Hat jemand hierbei schon Erfahrungen gemacht?
Grüße