Guten Tag!
Bis zum 01.09.2019 war ich Studentin
und dementsprechend versichert.
Ab diesem Zeitpunkt bin ich als
arbeitssuchend gemeldet, jedoch ohne soziale Leistung (kein
ALGI/ALGII). Ich habe keine Einkünfte.
Dies habe ich jedoch versäumt meiner
Krankenkasse mitzuteilen.
Entsprechende Briefe, zur Klärung des
Sachverhalts, meiner Krankenkasse habe ich versäumt zu beantworten.
Nun geht meine Krankenversicherung bei
der Bemessungsgrundlage von einem Einkommen von 4.537,50€ aus.
Dies entspricht einem monatlichen Beitrag von 712,39€.
Nun hat sich bis heute ein Betrag von
knapp 3000€ angesammelt.
Meine Fragen:
Kann man die Bemessungsgrundlage
rückwirkend ändern?
Muss ich diesen Betrag zahlen oder gibt
es eine Möglichkeit den rückwirkend an mein Einkommen (nicht
vorhandenes) anzupassen?
Vielen Dank im Voraus