Danke für die schnelle Antwort!
Allerdings sollte dann auch der Eindruck vermittelt werden können, dass die Tätigkeit so zeitraubend war, dass das Studium sich verzögert hat. Persönliche Erfahrungen habe ich dazu nicht.
Also ist es nicht so wie beim BaföG, dass eine entsprechende Tätigkeit automatisch zu einer Verlängerung der Regelstudienzeit führt? (bin selber nicht BaföG-berechtigt, aber das ist das, was mir von Kommilitoninnen Betreffs BaföG geschildert wurde)
Wie genau und bis zu welchem Termin müsste ich ansonsten mein Einkommen nachweisen, wenn ich im kommenden Semester 30 Jahre alt werde, nicht mehr als 450€ verdiene (bzw. momentan kein Einkommen habe) und vermeiden wollte, bei einer anschließenden freiwilligen Anschlussversicherung mit dem Höchstsatz eingestuft zu werden? Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Studium noch einige Jahre andauern wird und ich in dieser Zeit voraussichtlich nie mehr als die 1.015€ Bezugsgröße verdienen werde.
Was mir einfallen würde wäre natürlich, eine Steuererklärung abzugeben und dort überall "0" einzutragen. Oder dass ich Kontoauszüge bei der GkV einreiche.