Hallo zusammen,
per Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und nachdem ich gesehen habe, dass eine Vielzahl an Fragen wirklich gut beantwortet wurden dachte ich, dass ich hier mit meinem Problem richtig bin
Vorgeschichte: Ich war bis zum 28.08.2017 PKV versichert, das Unternehmen ist aufgrund von Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurückgetreten. Da ich vermutlich keine andere Wahl habe, als in den Basistarif zu wechseln (mein Makler versucht zwar eine Kündigungsrücknahme zu erwirken, aber das ist (denk ich) eher unwahrscheinlich und ein Wechsel zu einer anderen PKV wohl aufgrund der VU-Kündigung auch eher eine Wunschvorstellung), wäre mein mittelfristiges Ziel wieder in die GKV zu wechseln.
Nun meine Fragen:
1. Wielange muss ich versicherungspflichtig sein, um wechseln zu können? Kann ich sobald ich 1 Jahr unter die Jahresentgeldgrenze falle wieder zurück in die GKV oder müssen es mehrere Jahre (2,3,...) sein?
2. Wird Krankengeld, welches von der PKV gezahlt wurde und nun (vermutlich) zurückgefordert werden wird auf die Jahresentgeldgrenze angerechnet?
3. Stimmt es, dass bei einem Wechsel von der PKV zurück in die GKV die Krankenkasse einen auch nicht versichern muss?
Vielen Dank und viele Grüße
Melanie