Guten Tag,
mein (relativ altes) Fahrzeug, Baujahr 1997, wurde vor einigen Wochen beim Einparken am Stoßfänger beschädigt. Ein Drittel des Stoßfängers wurde dabei rausgerissen, weiterhin sidn laut Gutachter Scheinwerfer, Radhäuser und weitere Teile hinter dem Stoßfänger betroffen. Reparaturkosten in etwa 2000 Euro.
Nun erreicht mich von der Versicherung des Verursachers ein Schreiben, dass ich den Wiederbeschaffungswert (600 Euro) minus dem Restwert (100 Euro) und somit effektiv 500 Euro erhalte. Soweit ich es verstanden habe, scheint dies die gewöhnliche Prozedur bei Versicherern zu sein, wenn das Fahrzeug ein bestimmtes Alter und einen geringen Restwert erreicht hat...
Ich möchte nicht, dass das spießig klingt. Aber ich frage mich wirklich, ob es rechtfertigt ist, dass es einem nicht ermöglicht wird, ein altes, aber bisher tadellos fahrendes und sehr zufriedenstellendes Fahrzeug, das womöglich noch einige Kilometer vor sich hätte, ordnungsgemäß zu reparieren... wie soll man das schließlich mit 500 Euro schaffen, wenn die Reparatur 200 Euro kostet? Es sollte mir doch die Möglichkeit geboten werden, das Fahrzeug auf den Zustand vor dem Unfall zu bringen... oder bin ich jetzt Schuld, dass ich ein altes Auto fahre, mir dort jemand reingefahren ist und nun mit etwa 1500 Euro bezahlen muss?
Lässt sich da etwas machen?
Ich danke euch.