Hallo und guten Tag.
Ich habe eigentlich eine einfache Frage, führe diese aber lieber weiter aus, damit keine Missverständnisse entstehen:
Wenn ich ein Kennzeichen von der Versicherung erhalten habe, kann ich davon ausgehen, dass der Roller weder geklaut, noch stillgelegt, noch "gesonstwast" ist, richtig?
Ich meine, die Versicherung prüft das doch zentral ab, korrekt?
Zum Hintergrund:
Ich habe letztes Jahr einen Roller (ohne Papiere, KV o.ä.) erworben, den ich letze Woche angemeldet habe.
Dafür habe ich nur die Fahrgestellnummer auf ein Stück Papier geschrieben und bin dann hingegangen, habe Geld bezahlt und das Schild bekommen.
Jetzt war halt meine Sorge, dass ich evtl. mit einen stillgelegten oder geklauten Fahrzeug unterwegs sein könnte, ohne es zu wissen.
Die Polizei erklärte sich leider wenig hilfsbereit, und erklärte mir, dass ich sowiso nicht ohne Betriebserlaubnis/Papiere fahren dürfe und so weiter...
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar... und falls ich hier falsch bin, bitte ich um Entschuldigung...
In jedem Fall einen schönen Tag noch...
Mfg.