Hallo,
ich schließe mein Motorrad zusätzlich zum Lenkradschloß auch mit einer Kette am Vorderrad an, wenn ich unterwegs bin.
Nachts steht es in einer Garage.
Es ist aber ziemlich nervig die Kette immer mitzunehmen und anzuschließen.
Würde im Falle eines Diebstahls der Maschine die Teilkasko dafür aufkommen, wenn ich nur das Lenkradschloß betätigt habe?
Oder ist das von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden?
Bevor ich die AGB von der Versicherung anfordere, wollte ich hier einmal fragen.
Vielleicht interessiert es ja andere auch.
Wie ist die Rechtslage?
Für Antworten bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit freundlichem Gruß