Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich einer Autoversicherung.
Ich möchte zum 01.07 ein Auto bei der Versicherungsgesellschaft des Vaters versichern, um günstiger einzusteigen. Die Gesellschaft ist nicht gerade billig, aber momentan ist es die beste Möglichkeit um nicht allzu teuer einzusteigen. Die Gesellschaft hat mir bestätigt dass der Vertrag in 2012 auf SF1 runtergestuft wird, da der Vertrag in diesem Kalenderjahr 6 Monate bestanden hat aber nur unter der Voraussetzung dass kein Schaden gemeldet wird.
Bisher dachte ich dass jedes Jahr in dem ein Fahrzeug mindestens 6 Monate angemeldet ist, die Versicherung bei einem schadensfreien Verlauf um eine SF Klasse weitergestuft wird.
Ich hatte geplant am Ende des Jahres zu kündigen und anschließend zu einer günstigeren Gesellschaft zu wechseln wo ich dann in SF1 eingestuft werde.
Aber vorhin habe ich in Wikipedia gelesen:
"Im Falle eines Wechsels der Fahrzeugversicherung wird nicht der Schadenfreiheitsrabatt oder der Beitragssatz an den neuen Versicherer übertragen. Vielmehr erfragt der neue Versicherer beim vorherigen Versicherer das Rabattgrundjahr, also quasi die Anzahl der schadenfreien Jahre und die Anzahl der Schäden des Vorjahres. Der neue Versicherer errechnet dann gemäß seinen eigenen Tarifbestimmungen den „neuen“ SF-Rabatt."
Nachdem ich aber den Führerschein erst seit 16.01.2011 habe ist jetzt meine Frage:
In welche SF Klasse stuft mich die andere Gesellschaft im Jahr 2012 ein?
Ich weiß dass diese Frage verfrüht ist, aber ich möchte nicht im Voraus einen Fehler machen, der durch eine andere Möglichkeit zu vermeiden gewesen wäre.
Vielen Dank für die Antwort im Voraus
dawihosla