Hallo!
folgender Sachverhalt: die Vorversicherung hat den Vers.-Vertrag wegen eines Beitragsrückstandes gekündigt. Der Beitragsrückstand wurde von der Vorversicherung mittlerweile an ein Inkasso-Unternehmen abgetreten; mit diesem stehe ich in Verhandlung wegen einer Ratenzahlung. Die Vorversicherung hat der Nachversicherung nun mitgeteilt, dass der SFR wegen dieses Beitragsrückstandes gesperrt ist (Schreiben der Nachversicherung liegt vor) und nicht an die Nachversicherung weitergegeben werden kann.
Ich habe noch nie gehört, dass eine Versicherung den SFR wegen Beitragsrückstandes sperren kann. Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage oder entsprechende Klauseln in den Versicherungsbedingungen?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Schöne Grüße