Hallo liebe Forenmitglieder!
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall: Es gibt einen Fahrzeughalter A und einen Versicherungsnehmer B. A verkauft das Auto an den Käufer C. Nun gibt es 2 Möglichkeiten (bitte widersprecht mir, falls ich mich irre):
1. Umschreibung des Fahrzeugs von Halter A (Verkäufer) auf Halter C (Käufer).
2. Abmelden bei der Zulassungsstelle, Auto überführen, Käufer meldet Auto auf sich an.
Die Autoversicherung wird - soweit ich weiß - durch die Abmeldung bzw. die Umschreibung automatisch gekündigt. Und jetzt kommt meine Frage:
Wenn die Versicherung gekündigt wird, wird das ja sicher mit einer schriftlichen Bestätigung einhergehen, die der Versicherungsnehmer B erhält. Erfährt B in diesem Schreiben, AN WELCHE PERSON das Auto verkauft bzw. umgeschrieben wurde? Oder steht da nur drin, das Fahrzeug wurde verkauft/abgemeldet?
Oder: Wenn Abmeldung und Anmeldung auf den Käufer getrennt erfolgen - wird dann nur die Abmeldung an die Versicherung geschickt, ohne dass der Käufer bekannt wird?