Hallo liebe Forums User es tut mir leid das mein erster Beitrag hier gleich eine Frage ist, doch ich bekomme soviel verschiedenes gesagt und nichts scheint wirklich zu stimmen.
Nun hoffe ich das ich hier vielleicht eine Antwort bekomme die mir etwas Klarheit verschafft.
Nun zu meinem etwas komplizierterem Fall.
Im Herbst letzten Jahres ist mir in Frankreich ein Franzose in mein geparktes Auto gefahren während ich am Strand lag.
Die Person wollte Fahrerflucht begehen wurde aber beobachtet und von der Polizei erwischt.
Wichtig hierbei ist das ich dadurch ein Polizeibericht habe in dem der Fahrer als 100% Schuldiger aufgeführt ist.
Wieder zurück in D stellte sich die Frage nach der Reparatur meines KFZ, da die Abwicklung von Auslandsschäden ja erfahrungsgemäß sehr lange dauern kann entschied ich mich nach Rücksprache mit meiner KFZ Versicherung dazu den Schaden zunächst über meine Vollkasko abzuwickeln.
Soweit so gut.
Der Schaden wurde über meine Kasko abgewickelt, zwischenzeitlich hatte ich die Versicherungsdaten so wie den Deutschen Abwickler des Unfallgegners erhalten.
Dann begann der übliche Zinober, die Gegnerische Versicherung forderte die Unterlagen an und sendete mir einen Fragebogen zu.
Ich sendete den Fragebogen und sämtliche mir vorliegenden Unterlagen der gegnerischen Versicherung bzw. dem Deutschen Abwickler zu.
Zwischenzeitlich wurde mein Schaden behoben, von meiner Kasko bezahlt und ich wurde hochgestuft, was natürlich von vornherein klar war.
Nun gingen wieder einige Wochen ins Land in welchen die gegnerische Versicherung weitere Unterlagen anforderte welche ich dieser alle zukommen lies.
Dann endlich Ende Februar 2014 erhielt ich ein Schreiben der Gegnerischen Versicherung in dem mir mitgeteilt wurde das mit der Französischen Versicherung nun alles geklärt sei und man nun Regulierungsbereit wäre. Weiterhin wurde meine Selbstbeteiligung an meine KFZ Werkstatt überwiesen.
Nun bräuchte man nur noch die Abrechnung meiner Kaskoversicherung.
Diese sendete ich ebenfalls an die gegnerische KFZ Versicherung nachdem sich aber nun über einige Wochen nichts tat beschloss ich bei der gegnerischen Versicherung anzurufen.
Gesagt getan, ein Anruf bei der Versicherung brachte dann zu Tage das die Abrechnung nicht eingegangen sei. Man sagte mir ich könne diese auch Via E-Mail zusenden, dies tat ich und es kam an.
Nun fragte ich wie es weitergehen würde, darauf sagte man mir das sich nun meine Versicherung bei der gegnerischen Versicherung (also dem Deutschen Abwickler) melden solle um diese in Regress zu nehmen.
Da ich mir nicht wirklich sicher war ob meine Versicherung dies auch mitbekommen hatte rief ich dort an und schilderte den gesamten Sachverhalt. Leider war mein Sachbearbeiter nicht im Hause. Der Herr am Telefon sagte mir allerdings das mein Sachbearbeiter dies bereits in die Wege geleitet hätte.
Nun fragte ich den Herren am Telefon wie es denn nun weiterginge, immerhin wurde ich ja hochgestuft.
Der Herr meinte dann das man dann prüfen müsse in wie weit eine Rückstufung möglich sei.
Dieser Satz lies mich dann doch etwas hellhörig werden.
Ich schaute bei meiner Versicherung nach wie lange man ein Schaden zurückkaufen kann. Dies förderte zu Tage das die Rückkauffrist bereits verstrichen ist.
Nun habe ich keinen Bock darauf das ich die Hochstufung behalte und meine Versicherung sich das Geld beim Gegner holt und schön behält.
Daher meine Frage, kann ich da der Schaden ja durch meine Kasko bezahlt wurde und ein Rückkauf inzwischen scheinbar nicht mehr möglich ist auf eine Auszahlung des Geldes an mich bestehen? Klar ist das in diesem Fall auch meine Hochstufung bestehen bleiben würde aber das wäre mir egal.
Oder kann ich selbst wenn eine Rückstufung möglich wäre generell sagen das ich auf eine Rückstufung verzichte und den Betrag ausgezahlt haben möchte.
Ich hoffe das hier irgendjemand etwas zu meinem Fall sagen kann.
Grüße Gauloises85