Hallo Forenuser und -experten!
Ich habe mich hier im Forum umgeschaut und nach den hilfreichen Kommentaren von den Usern hier gehe ich davon aus, dass man mir vielleicht auch helfen kann..
Es geht um eine Maschinenversicherung!
Die Maschine (Bagger) wurde von Firma B. gemietet im Zeitraum 10/2007 bis 07/2008. Die Beiträge wurden durch Lastschriftverfahren beim
Versicherung XY gezahlt. Leider wurde nach Rückgabe der Maschine, der Beitrag von 07/2008 weiterhin weiterabgebucht.
Aufgrund vieler Maschinen wurden wir auf diesen Fall erst 2011 aufmerksam! Auf telefonischen Hinweis bei Versicherer XY wurde im 08/2011
die Versicherung 08/2011 aufgehoben. Es erfolgte eine reduzierte Beitragserhebung von 04/2011 - 04/2012 auf 04/2011 - 08/2011 durch .
Für die restlichen Beiträge wäre eine Art Mietbestätigung bei Firma B. notwendig mit Mietzeitraum 10/2007 - 07/2008.
Dieses haben wir am 09/2011 erhalten und sofort an die Versicherungsagentur XY gefaxt. Es blieb nur bei der reduzierten Beitragserhebung 04/2011 - 08/2011.
Das Problem ist die Rückforderung unserer Beiträge von 08/2008 - 03/2011, da wir seit 07/2008 nicht mehr im Besitz dieser Maschine waren und somit unser
Geld für nichts abgebucht worden ist. Laut Versicherer XY wären Sie trotzdem im Risiko gestanden und haben mit Recht das Geld abgezogen, da wir denen
es nicht rechtzeitig mitgeteilt haben. Aus diesem Grund wäre nur die Hauptfälligkeit die Sache.
Falls jemand das Problem versteht, so bitte ich mir einen gewissen Lösungsweg anzuzeigen, da ich mich nicht so leicht von dem Versicherer XY abwürgen möchte. XY argumentiert dauernd mit: "Wir standen aber im Risiko".
Ich bedanke mich im Voraus!
Freundliche Grüße,
Fenarchi