Hallo,
habe vor kurzem über meine Mutter ein Auto angemeldet. Da ich noch keine 23 bin, war die Prämie sehr teuer. Der Versicherungsvertreter meinte jedoch, dass ich nicht unbedingt als Fahrer mit dem Geburtsjahr eingetragen sein muß. Als Fahrer stehen nun meine Mutter und mein Vater mit dem jeweiligen Geburtsjahr im Vertrag. Im Haftpflichtfall bekommt der Geschädigte sowieso sein Geld weil die Versicherung gesetzlich dazu verpflichtet ist. An mich könnte man nur herantreten, wenn ich entweder ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkohol einen Unfall verursache. Im Kaskofall (habe nur Teilkasko) gibts auch kein Problem. Selbst wenn die Gesellschaft wirklich darauf kommen sollte, dass ich als Fahrer nicht in der Police gestanden bin aber zum Unfallzeitpunkt gefahren bin, könnten die lediglich den Beitrag, rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres zurückfordern, den ich hätte zahlen müssen, wenn ich in der Police gestanden wäre.
Ist das rechtlich so richtig? Oder will mich der Vertreter nur ködern? Hab schon versucht über Gerichtsurteile Antworten zu bekommen, jedoch gibt es noch keine Fälle zu Unfällen, die durch "unberechtigte" Fahrer verursacht wurden.
anderer Fahrer
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Hallo bene,
hierzu ist es sehr wichtig die Allgemeinen Bedingungen des Versicherungsunternehmens zu kennen. Diese beinhalten die Handhabung bei Obliegenheitsverletzung und Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Aber Du solltest mal selbst hinterfragen, welchem "Versicherungsexperten" Du Dein Vertrauen schenkst. Zunächst betrügt er ersteinmal sich selbst (weniger Beitrag = weniger Provision), er betrügt seine Firma (wissentliche Vortäuschung von falschen Tatsachen) und er betrügt Dich!!!!!
Ich würde mir an Deiner Stellen einen vernünftigen Versicherungsberater (oder Versicherugsunternehmen) suchen, wo Du vielleicht ein paar € mehr zahlst, aber nicht immer mit den Gedanken spielen musst etwas falsches zu tun.
Viele Grüße
Lars
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Versicherungskaufmann -
hallo bene,
das nutzt Dir wenig, weil der Vertrag ja schon besteht. Sieh nach, was in den Tarifbestimmungen unter dem Punkt RABATTE und BEITRAGSZUSCHLÄGE steht.
.... wer vorsätzlich falsche Angaben macht, um sich Rabatte zu "erschleichen", wird entsprechender Beitrag nachberechnet und eine Vertragsstrafe fällig. Diese kann 100% des Jahresbeitrages betragen. Es gibt aber auch Gesellschaften, die nur den Beitrag nachberechnen. Wie gesagt, einfach nachlesen. Der Berater kann hier also ansatzweise Recht haben, muss er natürlich nicht.
Ab gesehen davon, muss man natürlich alle risikorelevanten Angaben dem Versicherungsvertreter, bzw. dem Versicherer mitteilen. Machst Du das nicht, riskiert man eben eine Strafe. Ist auch völlig korrekt. Darüberhinaus erwarten die meisten Versicherer die Geburtsdaten des jüngsten Fahrers. Da Deine Mutter Versicherungsnehmer ist, wird man an Dich als Fahrer eh nicht herantreten, sondern Deine Mutter mit in´s Boot nehmen.Wenn der Vertreter wirklich solche Äusserungen getroffen hat, sollte Deine Mutter die Angaben korrigieren und die Gesellschaft über die Machenschaften des Vertreters informieren.
Gruß
Ibanez -
Hallo Kollegen,
ich stimme Euch zu: Jeder Vermittler, der "trickst" ist mit Vorsicht zu genießen, weil im "Ernstfall" immer der Kunde der Dumme ist!
Zumindest ist zu empfehlen, für die Aussagen des Vertreters einen möglichst neutralen Zeugen zu haben, z.B. den Nachbarn. Da der Vertreter "Auge und Ohr" der Gesellschaft ist, muss sich die Gesellschaft dann dessen Aussagen zurechnen lassen.
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So wie ich die Sache sehe, hat der Vertreter nicht ganz unrecht. Die Angabe der berechtigten Fahrer (Alter) beziehen sich lt. meiner Versicherung nur auf die regelmäßigen Nutzer des Fahrzeuges. Das Fahrzeug ist ja auch versichert, wenn z.b. ein Taxi-Fahrer dein Fahrzeug nach Hause fährt. Und der ist definitiv nicht in deiner Police angegeben. Und der kann auch unter 23 Jahre alt sein.
Mal angenommen Du teilst deiner Versicherung nicht mit, dass Du regelmässig das Fahrzeug bewegst. Jetzt paaiert ein Schaden. In der Schadenanzeige wird natürlich gefragt, wer das Fahrzeug gefahren ist. Und wenn die Polizei vor Ort war, lässt sich es eh nicht verheimlichen.
Aber wie soll die Versicherung feststellen, dass Du das Fahrzeug regelmässig fährst.
Vielleich hatte Deine Mutter dich mal ausnahmsweise darum gebeten, mit dem Auto eine Besorgung zu machen, weil Sie sich nicht gut fühlt und nicht fahren wollte?Und schlimmstenfalls darf Deine Versicherung nicht den ganzen Schaden ablehnen. Versicherungen dürfen in der K-Haftpflicht den Versicherungsnehmer nur bis 5000Eur in Regress nehmen.
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