Hallo Zusammen,
ich habe ein etwas kniffeliges Problem, welches aus verschiedenen Teilen besteht. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Zur Einführung: Meine Tochter ist Fahranfänger und hatte eien Auffahrunfall, ihr Fahrzeug ist als mein Drittwagen angemeldet:
Ich muss das ganze von hinten aufrollen.
Ich habe schon erfahren, dass es möglich ist die SF-Klasse meines Zweitwagens auf meine Frau zu übertragen, richtig?
Kann sie gleich nach der Übertragung meiner SF-Klasse auf sie selbst einen Zweitwagen anmelden?
Es geht darum, meine Tochter ist mit dem Drittfahrzeug (Ich , meine Frau
und meine Tochter als Fahrer angegeben) auf ein Auto aufgefahren. Da
sie Fahranfänger ist und diese Drittversicherung SF1 besitzt, wird sie
wohl in der Haftpflicht und in der Vollkasko extrem zurückgestuft.
Wenn meine Frau nun den SF-Rabatt meines Zweitfahrzeugs übernimmt (sie fährt min. 20 Jahre Unfallfrei) und
mein Zweitfahrzeug als ihr Erstfahrzeug anmeldet, dann mein
Drittfahrzeug (Unfall) als ihr Zweitfahrzeug auf sie ummeldet, wird ja
diese Versicherung, wegen Halterwechsel automatisch gekündigt.
Dann wäre doch eigentlich die Versicherung die den Haftpflicht- und
Vollkaskoschaden reguliert platt gemacht und die neue Versicherung würde
wieder neu beginnen.
Denn dieser Vertrag haätte ja nichts mehr mit meinem Drittwagenvertrag zu tun!?
Meine Frau könnte dann wieder meine Tochter als zusätzlichen Fahrer eintragen.
Ich hoffe, es ist einigermassen nachvollziehbar, was in meinem Kopf vorgeht.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank vorab.
Gruß