Hallo,
Auto ist seit 2 Jahren vollkasko versichert.
Nach 2 Jahren tritt ein Kaskoschaden durch Vandalismus ein. Das Auto wird Nachmittags abgestellt und Nachts wird dann der Schaden entdeckt.
Das ganze Auto wird beschädigt und durch einen Schraubenzieher zerkratzt.
(Vandalismus ist abgesichert laut Vertragsbedingungen)
Nachdem der Schaden entdeckt wird, wird eine Anzeige bei der Polizei gestellt die den Schaden polizeilich aufnimmt.
Anschließend wird der Schaden ordnungsgemäß der Versicherung gemeldet. Diese Versicherung schickt dann ein Ablehnungsschreiben mit den Worten:
"Wir konnten uns aufgrund der vorliegenden Gesamtumstände keine Überzeugung verschaffen, dass ein für uns eintrittspflichtiger Schadenfall vorliegt, weshalb wir in diesem Fall keine Leistung erbringen können"
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Versicherung
Nun ist mir hier aufgefallen:
Dies Schreiben ist ohne Unterschrift und ohne verweiß das es ohne Unterschrift gültig ist versendet worden. Ein Ansprechpartner wird nicht erwähnt.
Wir kann das sein das eine Versicherung diese klare Schadensereignis ein nicht einrittspflichtiger Schadensfall ist? Für mich sehr unverständlich.
Wie seht ihr die Abschätzung in diesem Fall ?
Vandalismus- Versicherung lehnt Zahlung ab
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Hallo,
der Ärger ist nachvollziehbar. Natürlich kenn ich hierzu nicht die Einzelheiten zur Schadenmeldung, Schadenbild usw., aber hier würde ich auf jeden Fall beim Versicherer nachbohren.
Ob das Schreiben unterschrieben ist oder nicht, spielt erst mal keine große Rolle. Auch hier hört es sich so an, dass die Abwicklung zum Großteil selbst durchgeführt wurde und dies kein Vermittler übernommen hat. Denn sonst wäre dies seine Aufgabe hier eine Klärung im Sinne des Kunden zu erzielen - nach Möglichkeit.
Es wären reine Mutmaßungen, was der Versicherer unter "Gesamtumstände" versteht, aufgrund welcher er den Schaden ablehnt. Hier hilft wohl nur ein Griff zum Telefonhörer.
Wurde denn bereits ein Gutachten durch den Versicherer veranlasst oder anhand der durchgeführten Meldung "nur" das Ablehnungsschreiben erstellt?
Beste Grüße
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Wurde denn bereits ein Gutachten durch den Versicherer veranlasst oder anhand der durchgeführten Meldung "nur" das Ablehnungsschreiben erstellt?
Das Gutachten wurde erst erstellt. Allerdings habe ich dies nicht erhalten.
Nach circa 2-3 Wochen habe ich dann die Ablehnung erhalten.
Was könnte der Grund sein? Wie sollte ich weiter vorgehen?
Anwalt einschalten oder nur den Ombudsmann?vielen Dank
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Hallo,
ich persönlich versuche es immer soweit wie möglich direkt zu klären. Aktuell ist ja noch nicht mal bekannt, weshalb der Versicherer den Schaden ablehnt. So wie es sich bisher darstellt, würde ich tatsächlich den Ombudsmann favorisieren - aber damit dieser tätig wird, müssen Sie sich zuerst selbst um eine Klärung mit dem Versicherer bemühen.
Was könnte der Grund sein?
Einfach ins Blaue hinein geraten - Schadensbild passt nicht zur Schadensschilderung. Vl sind hier Kratzer, welcher nicht plausibel sind. Da kann auch das Alter des Fahrzeuges oder Vorschäden eine Rolle spielen. Ein Blick in das Gutachten könnte da helfen.An meinem Vorgehen würde dies nichts ändern: 1. Kontakt mit Versicherer aufnehmen und Ablehnung begründen lassen. 2. Kopie des Gutachtens anfordern.
Wenn dann "Missverständnisse" vorliegen - diese klären.Wenn beide Parteien auf ihrem Standpunkt bestehen --> ab zum Ombudsmann. Kostet nichts, außer etwas Geduld.
Viel Erfolg
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