Hallo zusammen,
eine Frage hätte:
Muss das selbstgenutzte Wohneigentum in Deutschland sein oder reicht es auch im Ausland aus?
Ich habe bei mehreren Versicherung in den AGBs nachgeschaut und konnte keinen Passus unterscheiden, der zwischen In- und Ausland unterscheidet.
Nun denke ich mir, dass es einerseits dazu zählt, weil in den AGBs nichts unmittelbar drinsteht, andererseits frage ich micht, ob es sein kann, dass automatisch von Amts wegen ausgeschlossen ist, da es ein deutscher Rechtsvertrag ist.
Über eine klare Aussage würde ich mich freuen.