Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen wie lange der Anspruch auf Zahlung der MwSt aus dem Wiederbeschaffungswert bestehen bleibt?
Mein Auto wurde mir vor einigen Monaten gestohlen. Die Versicherung hat den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Jedoch habe ich im Moment nicht vor mir ein neues Fahrzeug zu holen (Elternzeit) und daher würde ich das gerne in ca 2 Jahren machen.... In meinem Fall sind das 5000€ an MwSt die einbehalten worden sind, und auf die ich natürlich nicht verzichten möchte.
Wie lange bleibt der Anspruch denn bestehen?
Weiß das jemand? Vielleicht mit entsprechender Quelle?
Vielen Dank!