Hallo und guten Tag,
angenommen, man wird auf Beseitigung eines Überbaues mit einer Widerklage verklagt. Die Widerkläger nennen keinen Streitwert.
Die Rechtsschutzversicherung verzögert mit vorgeschobenen Ausreden (es sei eine Haftpflichtangelegenheit, Ausschluß
baugenehmigungspflichtiger Bauten, obwohl dieser Bau nicht baugenehmigungspflichtig ist etc.) die Deckungszusage um über ein Jahr.
Durch die fehlende Deckungszusage will der Anwalt nur noch mit einer Honorarvereinbarung auf Basis Streitwert 5000 Euro Abrisskosten
und Vorschuss weiterarbeiten. Da Fristen ablaufen und ein Anwaltswechsel schädlich wäre, wird die Honorarvereinbarung zwangsläufig
unterschrieben und ein Vorschuss von 1500 Euro geleistet.
Die Widerkläger präzisieren danach ihre Widerklage und benennen auf Basis der überbauten Fläche einen niedrigen Streitwert von
unter 400 Euro. Dann erst erteilt die Versicherung nach zahlreichen weitereren Schriftwechseln mit dem Versicherungsnehmer die
Deckungszusage. Die Widerkläger verlieren den Prozess vollumfänglich und haben die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. Der Streitwert
wird vom Gericht auf den niedrigen Wert festgelegt, ein Widerspruch wird vom Landgericht abgelehnt.
Die Widerkläger sind nur verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren auf Basis des niedrigen, vom Gericht festgelegten Streitwertes zu zahlen.
Der Anwalt rechnet nun auf Basis des Honorarvertrages mit dem hohen Streitwert von 5000 Euro ab und es entsteht eine Differenz von
mehr als 600 Euro. Tatsächlich hat die Angelegenheit mit vielen Schriftwechseln sehr lange gedauert, so dass die Honorarforderung
des Anwaltes durchaus realistisch ist.
Also: Prozess gewonnen und 600 Euro selbst tragen. Gibt es eine Chance, die 600 Euro irgendwie zurück zu holen, denn auch die Versicherung
zahlt gemäß AVB nur die gesetzlichen Gebühren, hat aber durch das Zögern eine höhere Kostenvereinbarung verursacht.
Danke für die Antworten und viele Grüsse