Hallo,
ich habe von meiner Mutter eine Örag Rechtsschutzversicherung "geerbt". Eigentlich wollte ich diese Versicherung demnächst kündigen. Doch meine enterbte Schwester macht nun ihren Pflichtteil geltend. Nun wollte ich fragen, ob es möglich ist, diese geerbte Versicherung gleich für diesen Fall einzusetzen. Das Gebiet Erbrecht wäre prinzipiell abgedeckt.
Geht die Versicherung am Todestag automatisch auf mich über, oder ist diese Versicherung an meine Mutter gebunden gewesen und nun erloschen?
Viele Grüße
Herbert