Hallo zusammen.
Ich hoffe hier bin ich in der richtigen Rubrik. Ganz kurz mein fall geschildert:
Meine Mutter ist vor rund 10
Jahren plötzlich in ein Wachkoma gefallen und hat seitdem in einem Pflegeheim
gelegen. Das Sozialamt sprang auf Antrag ein und übernahm einen Teil der
Pflegekosten, nachdem mein Bruder und ich unseren finanziellen Status dargelegt
hatten. Mein Vater wohnt in einem kleinen alten Einfamilienhaus das er selber
gebaut und mittlerweile auch abbezahlt hat. Anfang 2011 verstarb meine Mutter
und kurz nach der Beerdigung bekam mein Vater Post vom Sozialamt wo dieses die Zahlungen
zurück fordert. Hier geht es um fast 70000€ .Im Vorfeld haben wir uns schon von
einem Anwalt beraten lassen. Diese Kosten einschl. Schriftverkehr mit dem
Sozialamt wurden wohl von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Durch die
gesetzliche Erbfolge sind mein Bruder und ich nun mit je 25% an dem Eigenheim
meines Vaters beteiligt. Und somit wendet sich das Sozialamt nun immer an uns
alle 3. Ich habe nun bei meiner Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme
beantragt und diese lehnt das ab mit der Begründung das bei Erb und
Sozialrechtssachen immer nur eine Beratung bezahlt wird. Jedoch nicht wenn es
um Prozesskosten geht. Das kann doch eigentlich nicht sein? Wie soll ein
normaler Mensch denn so hohe Anwalts- und Prozesskosten bezahlen können ??
In einem Schreiben des Anwalts
steht nun das Kosten eines Vorferfahrens
nicht gedeckt sind. Was heißt das ? Was ist ein Vorferahren? Was kommt danach?
Ich hoffe hier kann man etwas
Licht ins dunkel bringen und mir ein wenig helfen.
Vielen Dank im voraus.