Meine RS-Versicherung lehnt die Kosten für eine anwaltliche Beratung ab, weil der Versicherungsfall nicht eingetreten ist.
Hier stellt sich die Frage, was ist ein Versicherungsfall?
Beispiele:
Bei einer vorgesehenen Adoption soll eine Beratung Klarheit bringen, wie vorzugehen ist. Wann tritt denn hier der Versicherungsfall ein? Nach Ablehnung des Antrages beim Familiengericht?
Zweiter Fall, es droht eine Kündigung des Arbeitsverhältnis, ist denn da der Versicherungsfall eingetreten oder muss erst das Arbeitsverhältnis gekündigt sein?
MfG
Fabio06