Hallo zusammen,
vor vielen Jahren ist mein Antrag auf eine Rechtschutzversicherung abgelehnt worden, weil ich so ehrlich war, alle Angaben zur Vorversicherung zu machen. Ich hatte der neuen Versicherung geschrieben, daß ich 1-2 Mal pro Jahr die Hilfe eines Anwalts in Anspruch genommen hätte (stets für kleinere Querelen, welche außergerichtlich beigelegt wurden). Das war der Versicherung zu oft. Abgelehnt!
Deshalb hatte ich nun schon seit ca. 8 Jahren keine RV mehr und bin zudem vor 9 Jahren in eine andere Stadt gezogen (150km entfernt).
Meine Frage:
1. Muß ich die Angaben zur Vorversicherung machen, obwohl die Kündigung meinerseits schon so lange her ist?
Gruß
Michael